Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe: Abschluss der Arbeiten zum ersten Sanierungsprogramm bei der Trinkwasserversorgung
Sehr geehrte Mitbürger*innen,
sehr geehrte Kunden*innen im Versorgungsgebiet,
nachdem die Arbeiten an den Verbandsanlagen sowie den Versorgungsleitungen aus dem Sanierungsprogramm I zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnten, informiere ich Sie hiermit über die weitere Vorgehensweise.
Für die seit 2015 durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen konnte mittlerweile die Schlussabrechnung durchgeführt werden. Durch die Verwaltung wurden zwischenzeitlich alle Personenkonten kontrolliert, wodurch eine Vielzahl von Eigentumswechseln bereinigt wurden. Hierdurch sollen fehlerhafte Empfängerdaten weitestgehend verringert bzw. vermieden werden.
Aktuell ist ein Satzungsbüro damit beauftragt, das Anlagenverzeichnis fortzuführen sowie die Endabrechnung zu kalkulieren. Hierbei werden die angefallenen Gesamtkosten den bereits geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Dadurch ergibt sich für den einzelnen Bescheidsempfänger eine Rück- bzw. Nachzahlung. Diese Abrechnung wird allerdings noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Bescheide über die Endabrechnung werden noch bis Jahresende 2021 zugestellt. Das Zahlungsziel tritt einen Monat nach Zugang des Bescheids beim Empfänger ein.
Sachstand zum Sanierungsprogramm II
Wie bereits mit der letzten Bürgerinformation mitgeteilt, laufen derzeit die Planungen und Vorbereitungen für das Sanierungsprogramm II auf Hochtouren. Einhergehend damit tragen wir derzeit auch die auf den Zweckverband zukommenden Kosten zusammen. Gleichwohl werden alle Bemühungen unternommen, mögliche Fördermittel für die Sanierungsmaßnahmen abzurufen. Durch den Wasserzweckverband werden auch zwei Gemeinden mit Frischwasser versorgt, welche nicht dem Zweckverband zugehörig sind. Diese Gemeinden sind durch Wasserlieferungsverträge verpflichtet, sich an den Investitionen für die gemeinsam genutzten Anlageteile zu beteiligen. Die so errechneten Anteile müssen dann von den Gesamtkosten in Abzug gebracht werden, damit errechnet werden kann, in welcher Höhe die Maßnahmen durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Erst danach können wir Ihnen, liebe Kunden*innen, mitteilen, in welcher Höhe Wassergebühren und Verbesserungsbeiträge erhoben werden müssen. Vom zeitlichen Ablauf wird dies aber nicht vor Herbst 2022 erfolgen. Hierzu wird allerdings nochmal eine Informationsveranstaltung stattfinden, zu welcher wir Sie rechtzeitig einladen werden.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Aus der Verwaltung kann Ihnen Herr Ammesdörfer Auskunft geben.
Ich danke nochmals für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihr
Holger Bezold
Vorsitzender des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
Bild zur Meldung: Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe: Abschluss der Arbeiten zum ersten Sanierungsprogramm bei der Trinkwasserversorgung
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