Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Sperrung der Sebalder Straße im Bereich des Sportgeländes
Für die Sebalder Straße gilt für den Bereich des Sportgeländes vom 21.06. (14.00 Uhr) bis 23.06.2024 (17.00 Uhr) eine Vollsperrung. Die Zufahrt für die Anlieger ist bis zum Veilchenweg möglich.
Eine Durchfahrt von der Sebalder Straße auf die Kreisstraße ERH 33 ist nicht möglich.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
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Gemeinde Dormitz
Sebalder Str. 12
91077 Dormitz
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