Sanierungsgebiet
Neue Sanierungssatzung und Gestaltungssatzung für Dormitz beschlossen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in seiner Sitzung vom 23. Juni 2022 hat sich der Gemeinderat ein weiteres Male mit der Sanierungs- sowie der Gestaltungssatzung beschäftigt, nachdem beide in der Sitzung am 27. April vorberaten wurden.
Aufgrund des städtebaulichen Zustandes der Gemeinde Dormitz hat der Gemeinderat bereits am 21.04.2016 beschlossen ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept umzusetzen, welches zwischenzeitlich abgeschlossen und veröffentlicht wurde.
In Folge daraus war es notwendig eine Sanierungssatzung zu erlassen. Bestandteil dieser Satzung ist auch ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Die Sanierungssatzung dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Die bisherige Satzung musste im Zuge einer Novellierung des Baugesetzbuches zum 31.12.2021 aufgehoben werden. Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Sitzung vom 23. Juni 2022 und wurde einstimmig gefasst.
Neuerlass einer Gestaltungssatzung
Maßgebliches Ziel im Sanierungsgebiet ist die Fortsetzung der Pflege und Sanierung der Gebäude. Die überwiegende Zahl der teilweise auch denkmalgeschützten Gebäude befinden sich allerdings in privater Hand. Zur Pflege und Sanierung sind nicht nur Maßnahmen der Gemeinde im öffentlichen Straßenraum oder an kommunalen Gebäuden erforderlich, ein ganz wesentlicher Beitrag zum Erfolg liegt in der Hand der Privatleute, wenn sie in die Erhaltung und Entwicklung ihrer Bausubstanz investieren. Die Förderung der Baukultur und regionaler Bautradition liegt im öffentlichen Interesse. Belohnt wird dies unter anderem mit einer erhöhten Abschreibungsmöglichkeit im Rahmen der Steuererklärung.
Künftig sollen diese Aspekte wieder mehr zur Geltung gebracht werden. Ein intaktes Ortsbild ist ein wichtiger Standortfaktor für die Außenwirkung des Ortes, die ortsansässige Wirtschaft sowie der Gastronomie. Es ist aber auch für die Identifikation der Bürger mit ihrer Gemeinde von Bedeutung.
In der Satzung sind wesentliche Stilelemente und Materialien des regionalen Bauens zusammengestellt und Zielsetzungen formuliert. Die Satzung soll dabei eine rechtliche Handhabe bilden, um ortsbildschädliche Bauvorhaben zu unterbinden und den Bürgern eine Empfehlung zur zukünftigen Gestaltung ihrer Gebäude an die Hand zu geben. Für die Gestaltungssatzung wurde ebenfalls ein räumlicher Geltungsbereich festgesetzt, welcher Bestandteil der Gestaltungssatzung ist. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung deckt sich mit dem der Sanierungssatzung. Der Beschluss wurde ebenfalls in der Sitzung vom 23. Juni 2022 mit 7: 5 Stimmen gefasst.
Den Satzungstext samt Geltungsbereich für beide Satzungen ist nachstehend als pdf-Dokument veröffentlicht.
Sollten Sie im Sanierungsgebiet von Dormitz eine Sanierungs- oder Neubaumaßnahme planen, bitten wir Sie die neue Gestaltungssatzung dabei zu berücksichtigen. Sehr gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite. Kommen Sie hierfür gerne auf uns zu.
Ihr
Bürgermeister
Holger Bezold
Gemeinde Dormitz
Sebalder Str. 12
91077 Dormitz
Tel.: +49 (0) 9134 / 9969 -0
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